Wenn Sie uns beauftragen möchten und Fragen haben, zum Beispiel zur Beantragung von Hilfe zur Pflege, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Sozialdienst.
Sehr gerne nachgefragt sind unsere individuellen Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld gemäß §37 Abs. 3 SGB XI. Wer von der Pflegekasse Geldleistungen erhält, muss je nach Pflegegrad zwischen zwei- und viermal im Jahr einen solchen Einsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst vereinbaren. Auch hier sind wir gerne mit unseren Pflegefachkräften an Ihrer Seite.
Die Pflegekasse kümmert sich um alles rund um die gesetzliche definierte Pflege und das beanspruchbare Pflegegeld. Die Krankenkasse hingegen übernimmt Leistungen wie Medikamente verabreichen und Injektionen geben.
§ 37.3 SGB XI
Die Beratungseinsätze werden nach Pflegegraden festgelegt. Wir sind gerne vor Ort und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Wir helfen bei weiteren Anliegen und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie vor lauter Bürokratie nicht mehr weiterwissen.
§ 39 SGB XI
Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach den Leistungen im Sozialgesetzbuch (SGB XI). Beispielsweise die Wohnung reinigen, Wäsche waschen, Körperpflege wie waschen, duschen und Haarwäsche.
Aber auch Hilfe beim An- und Auskleiden, Einkaufen, bei den Mahlzeiten (gemeinsam Kochen möglich), Begleitung zu Ämtern und Ärzten oder auch Ernährungsberatung
§ 45b SGB X
Wir übernehmen gerne Leistungen nach §45b, da wir wissen, wie schwer es viele Angehörige haben. Die Versorgung und Verpflegung eines Pflegebedürftigen nimmt sehr vielZeit in Anspruch. Mit dieser Leistung stehen wir Ihnen gerne zur Seite und übernehmen gerne anfallende Tätigkeiten.
Hier gibt es häufig Missverständnisse, weil viele Angehörige Pflegeversicherung und Krankenversicherung verwechseln. Anders als die Krankenversicherung übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten nur bis zu einem gedeckelten Betrag. Wenn die Kosten höher sind als Ihr Leistungsanspruch aus dem Pflegegrad, müssen Sie den Eigenanteil entweder selbst bezahlen, z.B. aus der Rente, oder Sie beantragen Hilfe zur Pflege beim Bezirksamt.
Bei der Versorgung in Wohngemeinschaften kommen zu den Kosten der Pflege auch noch die Kosten für Miete und Haushaltsgeld hinzu. Hierzu berät Sie bei Interesse gern unser Sozialdienst.